Sie sind verpflichtet, das
nachfolgende Formular wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen (§ 26 FFAV*). Wahrheitswidriges oder unvollständiges Ausfüllen ist strafbar gemäß
§ 123 EuStGB**. Wenn Sie nichts zu verbergen haben, haben Sie auch nichts zu fürchten!
*) FFAV — Fiktive Formular-Ausfüllungs-Verordnung vom 13.7.2011
**) EuStGB — Europäisches Strafgesetzbuch vom 26.11.2009